Qualifikation mit staatlich anerkanntem Abschluss zur "Geprüfte Schutz-und Sicherheitskraft"
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft verfügen. Sie können mit dem Abschluss als Fachkraft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) Tätigkeiten, insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten ausüben. Der Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft eignet sich insbesondere für "Quereinsteiger" aus anderen Berufsgruppen.
Lehrgangstermin:
auf Anfrage
Einsatzmöglichkeiten:
im öffentlichen Personennahverkehr - im Handel - in Flüchtlingsunterkünften - im Veranstaltungsdienst - im Objektschutz - im Seperatwachdienst - im Werkschutz - Notruf- und Serviceleitstelle - Revierdienst / Intervention - Bewachung von Kerntechnischen Anlagen - Bundeswehrliegenschaften - Geld- und Werttransport - Geldbearbeitung - Automatenservice
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag, 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Zugangsvoraussetzungen:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind.
zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
eine mind. fünfjährige Berufspraxis, von der mind. drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
Mindestalter von 24 Jahren
und
erfolgreiche Teilnahme a. d. Ausbildung zum Ersthelfer (BG) nicht länger als 24 Monate zurückliegend
Schulungsinhalte / Ziele:
gem. DIHK-Rahmenstoffplan für den Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
IHK - Zertifikat Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Flyer zum Download: